Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

HUBESolutions
Ceyda Kerter
Trimburg Straße 1a
36037 Fulda, Deutschland
E-Mail: info@hubesolutions.com
Telefon: +49 17682031167
Website: www.hubesolutions.com

§ 1 Geltungsbereich

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für alle Verträge zwischen HUBESolutions (nachfolgend „Auftragnehmer") und dem Auftraggeber über die Erbringung von Leistungen im Bereich Webdesign, Webentwicklung, Software-Entwicklung, digitale Lösungen und verwandten Dienstleistungen.
  2. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
  3. Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
  4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit der AGB im Übrigen nicht berührt.

§ 2 Vertragsschluss

  1. Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden oder eine bestimmte Annahmefrist gesetzt ist.
  2. Der Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers, durch digitale Bestätigung per E-Mail oder durch Beginn der Ausführung der Leistung zustande.
  3. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform oder können per E-Mail vereinbart werden.
  4. Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, Aufträge ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

§ 3 Leistungsumfang

  1. Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der Auftragsbestätigung bzw. dem geschlossenen Vertrag sowie eventuell erstellten Pflichtenheften oder Projektbeschreibungen.
  2. Der Auftragnehmer erbringt seine Leistungen nach dem aktuellen Stand der Technik und unter Einhaltung der anerkannten Regeln der Technik.
  3. Änderungswünsche des Auftraggebers, die nach Vertragsschluss geäußert werden, können zu Mehrkosten und Terminverschiebungen führen und werden separat berechnet.
  4. Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Erfüllung seiner Verpflichtungen Dritte (Subunternehmer) einzusetzen.

§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

  1. Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle für die Vertragserfüllung erforderlichen Informationen, Daten, Materialien, Zugangsdaten und Unterlagen rechtzeitig, vollständig und in verwertbarer Form zur Verfügung zu stellen.
  2. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die vom Auftragnehmer erbrachten Leistungen unverzüglich zu prüfen und eventuelle Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen schriftlich zu rügen.
  3. Verzögerungen, die durch unvollständige oder verspätete Mitwirkung des Auftraggebers entstehen, gehen zu Lasten des Auftraggebers und können zu Mehrkosten sowie Terminverschiebungen führen.
  4. Der Auftraggeber stellt sicher, dass alle von ihm zur Verfügung gestellten Inhalte, Texte, Bilder und sonstigen Materialien frei von Rechten Dritter sind oder entsprechende Nutzungsrechte vorliegen.

§ 5 Vergütung und Zahlungsbedingungen

  1. Die Vergütung richtet sich nach der getroffenen Vereinbarung. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern nicht anders angegeben.
  2. Bei Projekten über 1.000 EUR [Anpassung möglich - in progress] wird eine Anzahlung von 50% des Gesamtbetrags vor Projektbeginn fällig. Bei kleineren Projekten kann eine Anzahlung von 30% vereinbart werden.
  3. Die Restzahlung ist bei Abnahme der Leistung bzw. bei Nutzungsüberlassung oder spätestens 30 Tage nach Rechnungsstellung fällig.
  4. Bei Zahlungsverzug werden Zinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank berechnet. Die Geltendmachung weiterer Schäden bleibt vorbehalten.
  5. Gegen Ansprüche des Auftragnehmers kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufgerechnet werden.

§ 6 Lieferzeiten und Leistungserbringung

  1. Lieferzeiten sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich als verbindlich bestätigt wurden.
  2. Lieferzeiten verlängern sich angemessen bei Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen, insbesondere Streik und Aussperrung, sowie beim Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat (höhere Gewalt).
  3. Der Auftragnehmer ist zu Teilleistungen berechtigt, soweit diese für den Auftraggeber zumutbar sind.
  4. Gerät der Auftragnehmer mit einer Leistung in Verzug, kann der Auftraggeber nach erfolgloser Mahnung mit angemessener Nachfristsetzung vom Vertrag zurücktreten.

§ 7 Urheberrecht und Nutzungsrechte

  1. Alle Urheberrechte an den erstellten Werken, insbesondere an Websites, Software, Designs, Texten und sonstigen kreativen Leistungen verbleiben beim Auftragnehmer.
  2. Der Auftraggeber erhält nach vollständiger Bezahlung ein einfaches, räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht für den vereinbarten Zweck. Das Nutzungsrecht beschränkt sich auf die bestimmungsgemäße Nutzung.
  3. Die Weitergabe an Dritte, die Nutzung für andere als die vereinbarten Zwecke oder die kommerzielle Verwertung bedarf der schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers und kann zusätzlich vergütet werden.
  4. Der Auftragnehmer ist berechtigt, das Projekt zu Referenzzwecken zu nutzen und zu veröffentlichen, sofern keine ausdrückliche anderslautende Vereinbarung getroffen wurde.
  5. Der Auftragnehmer ist berechtigt, in angemessener Form auf seine Urheberschaft hinzuweisen (z.B. durch Copyright-Vermerk oder Link).

§ 8 Gewährleistung

  1. Der Auftragnehmer gewährleistet, dass die erbrachten Leistungen frei von Rechtsmängeln sind und der vereinbarten Beschaffenheit entsprechen.
  2. Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Abnahme der Leistung für Werkverträge und 24 Monate für Kaufverträge, soweit gesetzlich nicht anders bestimmt.
  3. Bei berechtigten Mängelrügen wird der Auftragnehmer nach seiner Wahl den Mangel beseitigen (Nachbesserung) oder die Leistung neu erbringen (Nachlieferung).
  4. Schlägt die Nacherfüllung fehl oder ist sie unzumutbar, kann der Auftraggeber nach seiner Wahl Minderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.
  5. Gewährleistungsansprüche bestehen nicht bei unerheblichen Abweichungen von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit oder bei Schäden durch unsachgemäße Behandlung.

§ 9 Haftung

  1. Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.
  2. Für sonstige Schäden haftet der Auftragnehmer nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten).
  3. Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch leichte Fahrlässigkeit ist die Haftung der Höhe nach auf den typischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
  4. Die Haftung für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn, Folgeschäden und Datenverlust ist ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt wurde.
  5. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch für die persönliche Haftung der Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers.

§ 10 Datenschutz und Vertraulichkeit

  1. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle im Rahmen des Auftrags bekannt gewordenen Daten und Informationen streng vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben.
  2. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt nach den geltenden Datenschutzbestimmungen, insbesondere der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).
  3. Soweit der Auftragnehmer im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten verarbeitet, wird ein separater Auftragsverarbeitungsvertrag geschlossen.
  4. Details zum Datenschutz sind in der separaten Datenschutzerklärung geregelt.
  5. Die Vertraulichkeitsverpflichtung besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.

§ 11 Kündigung

  1. Dauerschuldverhältnisse können von beiden Parteien mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende gekündigt werden, soweit nichts anderes vereinbart ist.
  2. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei erheblicher Verletzung vertraglicher Pflichten nach erfolgloser Abmahnung.
  3. Bei Kündigung durch den Auftraggeber sind alle bis dahin erbrachten Leistungen entsprechend dem Vertragsfortschritt zu vergüten.
  4. Im Falle der Kündigung hat der Auftraggeber dem Auftragnehmer alle erhaltenen Unterlagen und Daten unverzüglich zurückzugeben oder zu löschen.

§ 12 Wartung und Support

  1. Wartungs- und Supportleistungen sind, sofern nicht ausdrücklich vereinbart, nicht Bestandteil des Vertrags und werden separat berechnet.
  2. Der Auftraggeber kann separate Wartungsverträge abschließen. Die Konditionen werden gesondert vereinbart.
  3. Support erfolgt in der Regel per E-Mail oder Telefon während der Geschäftszeiten (Montag bis Freitag, 9:00 bis 17:00 Uhr).

§ 13 Höhere Gewalt

  1. Höhere Gewalt befreit die Parteien für die Dauer und im Umfang ihrer Auswirkung von der Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen.
  2. Als höhere Gewalt gelten insbesondere: Naturkatastrophen, Krieg, Terroranschläge, Epidemien, behördliche Anordnungen, Streiks, Aussperrungen sowie schwerwiegende Störungen der Telekommunikations- oder Internetinfrastruktur.
  3. Die betroffene Partei hat die andere Partei unverzüglich über den Eintritt und das voraussichtliche Ende der höheren Gewalt zu informieren.

§ 14 Anwendbares Recht und Gerichtsstand

  1. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
  2. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist Fulda, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
  3. Der Auftragnehmer ist berechtigt, den Auftraggeber auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu verklagen.

§ 15 Salvatorische Klausel

  1. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit der AGB im Übrigen nicht berührt.
  2. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben.
  3. Das Gleiche gilt für den Fall, dass sich diese AGB als lückenhaft erweisen.

Stand: 8. Juni 2025
Letzte Aktualisierung: 8. Juni 2025
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